Der Vorstand führt den Verein entsprechend der von der Generalversammlung beschlossenen Statuten.
Er besteht aus dem Obmann, der Schriftführerin, dem Kassier und deren VertreterInnen.
Diese werden alle 3 Jahre in der Generalversammlung gewählt. Die Mitglieder des Vereinsvorstandes werden anschließend an die Bezirkshauptmannschaft gemeldet und ins Vereinsregister eingetragen.