Stiftungsbrief

DER STIFTUNGSBRIEF
Stiftungsbrief

Der Stiftungsbrief wurde erst am 22. August 1846 durch Todescos Sohn Max Todesco (1813–1890) gezeichnet. Er bildete die Grundlage, die so genannte „Hausordnung“ für den Betrieb der Bewahranstalt.

Auszug aus dem vierseitigen Stiftungsbrief:
„Der Stifter übernimmt die Verpflichtung, das Haus zu erhalten, dem Wärter oder der Wärterin jährlich mindestens 120 Gulden zu bezahlen und außerdem zur Bestreitung der Beleuchtung und Beschaffung kleiner Requisiten jährlich 10 Gulden „auszuwerfen“. Auch für das Aufsichtspersonal ist der Stifter verantwortlich.“

Zur Abschrift Stiftungsbrief

Im Pfarrblatt von 1956 schrieb Pfarrer Grausam:
„Dagegen behält sich Herr Max Todesco für sich und die männlichen Nachkommen seines seligen Vaters Hermann Todesco das Recht vor, eine geeignete Person als Wärter oder Wärterin zur Besorgung der Anstalt in der Art zu bestellen, dass das aufzunehmende Individuum dem jeweiligen Pfarrer des Ortes präsentiert, und von demselben, oder im Instanzzuge von dem Hochwürdigsten Fürsterzbischöflichen Consistorium, wenn dagegen kein gegründetes Bedenken obwaltet, angenommen werden wird.
In Ermangelung aller männlichen Nachkommen geht dieses Bestellungs- rücksichtlich Ernennungsrecht auf den jeweiligen Herrn Pfarrer des Ortes über.“